SFDR-Klassifizierung

Gemäß der EU Verordnung 2019/2088 zur nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht im Finanzdienstleistungssektor, kategorisieren Asset Manager ihre Fonds nach „Artikel 6“ in konventionelle Fonds, nach „Artikel 8“ in Fonds mit sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsmerkmalen und „Artikel 9“ in Fonds mit messbarer Nachhaltigkeitswirkung.