Der Netto-Inventarwert (NAV) wird gemäß der Beschreibung im Prospekt und im entsprechenden Nachtrag zu den Terminen berechnet und veröffentlicht, zu denen die Anteile und Anteile ausgegeben oder zurückgenommen werden können. Die Annahmeschlussfrist für Zeichnungen endet 5 Werktage vor dem NAV-Berechnungsdatum, die Annahmeschlussfrist für Rücknahmen endet 30 Werktage vor dem NAV-Berechnungsdatum. Der Prospekt sieht außerdem vor, dass stets ein Nettoinventarwert zum 31. Dezember veröffentlicht werden muss, auch wenn der 31. Dezember kein Geschäftstag und kein Handelstag ist.

Die Berechnung des Nettoinventarwerts erfolgt an jedem letzten Geschäftstag des Monats, an dem die Banken in Dublin und an anderen Orten, die von den Direktoren von Zeit zu Zeit festgelegt werden, geöffnet sind, oder, in Bezug auf einen Teilfonds, an dem Tag oder den Tagen, die in der entsprechenden Ergänzung angegeben sind.