Mitteilung an die Anteilsinhaber des Carmignac Portfolio

Veröffentlicht am
10. April 2026
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CARMIGNAC PORTFOLIO
Société d’Investissement à Capital Variable
(Die „SICAV ")
Geschäftssitz: 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxembourg
R.C.S. Luxembourg B 70409

Luxemburg, 10. April 2026

Sehr geehrter Anteilsinhaber,

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Gesellschaft für alle ihre Teilfonds zwei Liquiditätsmanagementtools („LMTs“) eingeführt hat: „Swing Pricing“ und Rücknahmebeschränkungen („Gates“). Der Prospekt wurde mit Wirkung zum 16. April 2026 entsprechend aktualisiert.

Diese LMTs wurden eingeführt, um das Liquiditätsrisikomanagement der Gesellschaft weiter zu stärken, alle Anleger zu schützen, eine faire Behandlung zwischen denjenigen zu gewährleisten, die in die Teilfonds neu investieren oder aus ihnen aussteigen, und die neuen regulatorischen Anforderungen der überarbeiteten OGAW-Richtlinie zu erfüllen.

Beim „Swing Pricing“ handelt es sich um einen Mechanismus, der den Nettoinventarwert (NIW) eines Teilfonds automatisch nach oben oder unten anpasst, wenn es zu umfangreichen Nettozeichnungen oder -rücknahmen kommt. Dadurch wird sichergestellt, dass die durch diese Transaktionen entstehenden Kosten von den Anlegern getragen werden, die Anteile zeichnen bzw. zurückgeben, und nicht von den bestehenden Anteilinhabern.

„Gates“ ermöglichen es der Gesellschaft, unter außergewöhnlichen Umständen das Gesamtvolumen der Rücknahmeanträge zu begrenzen, die an einem einzelnen Handelstag umgesetzt werden können (in der Regel mittels einem im Voraus festgelegten Prozentsatz am Nettovermögen des Teilfonds). Alle darüber hinaus gehenden Anträge werden dann auf den/die nächsten Handelstag(e) übertragen.

Auch wenn die Einführung dieser Tools Auswirkungen auf die Rechte der Anteilsinhaber bei der Rücknahme haben kann (durch mögliche vorübergehende Einschränkungen oder angepasste Preisgestaltung), wurden sie ausschließlich im besten Interesse aller Anteilinhaber eingeführt, wie es die aktualisierten regulatorischen Anforderungen der OGAW-Richtlinie vorschreiben.

Sollten Sie Fragen zum Inhalt dieses Schreibens haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzberater oder Ihren lokalen Vertreter für professionelle Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Der Verwaltungsrat
CARMIGNAC PORTFOLIO

In Deutschland gelten die § 298 Abs. 2 und § 167 KAGB für diese Mitteilung nicht. Aus diesem Grund muss die Mitteilung nicht über einen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Mitteilung an Endkunden auf dem Postweg oder über andere Kommunikationsmittel entstehen, müssen von der mitteilenden Partei beglichen werden.